Vollmacht

Vollmacht
Macht:
Das altgerm. Wort mhd., ahd. maht, got. mahts, engl. might (anders gebildet aisl. māttr) ist das Verbalabstraktum zu dem unter mögen (ursprünglich »können, vermögen«) behandelten Verb. Dazu stellen sich die Bildungen entmachten »der Macht berauben« (20. Jh.) und »mächtig« (s. u.). Groß ist die Zahl der Zusammensetzungen mit »Macht«, beachte z. B. Machthaber (16. Jh.), Machtwort (17. Jh.) und Heeresmacht, Ohnmacht (s. d.), Streitmacht, Vollmacht (s. unter voll), Weltmacht. Auch in der Namengebung spielt das Wort eine Rolle, beachte z. B. die weiblichen Vornamen »Mathilde« und »Mechthild‹e›«. – Altgerm. ist auch das abgeleitete Adjektiv mächtig: mhd. mehtic, ahd. mahtig, got. mahteigs, engl. mighty (vgl. aisl. māttugr). Das vom Adjektiv abgeleitete Verb »mächtigen« ist heute nur noch in bemächtigen, sich und ermächtigen gebräuchlich. Zusammensetzungen mit »mächtig« sind allmächtig (s. unter all) und übermächtig (spätmhd. übermehtic).
voll:
Das gemeingerm. Adjektiv mhd. vol, ahd. fol, got. fulls, engl. full, schwed. full beruht auf einer alten Partizipialbildung zu der unter viel dargestellten idg. Verbalwurzel und bedeutet eigentlich »gefüllt«. Verwandt ist z. B. lat. plenus »voll« (vgl. den Artikel Plenum). – Abl.: vollends »völlig, ganz und gar« (mhd. vollen »völlig«, erscheint im 16. Jh. mit d und seit dem 17. Jh. mit adverbialem s); völlig »ganz, ohne Einschränkung« (mhd. vollic). Zus.: Vollblut »reinrassiges Pferd, das aus englischer oder arabischer Zucht stammt« (19. Jh.; für engl. full blood); vollkommen »vollständig, gänzlich; ohne Fehler, unübertrefflich« (mhd. volkomen »ausgebildet, vollständig«, eigentlich das 2. Partizip zu mhd. volkomen »zu Ende führen, vollendet werden«), dazu vervollkommnen (16. Jh.); Vollmacht (14. Jh.; Lehnübersetzung von lat. plenipotentia); vollständig »völlig, alles umfassend« (16. Jh.; zu mhd. volstān »bis zu Ende stehen, ausharren«, dann im Sinne von »vollen Stand, d. h. alle nötigen Teile habend«); vollstrecken (15. Jh.; eigentlich »bis zu Ende strecken«, dann »‹zeitlich› verlängern, ausdehnen« und »ins Werk setzen, durchführen«). Siehe auch die Artikel Fülle und füllen.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vollmacht — Vollmacht …   Deutsch Wörterbuch

  • Vollmacht — Vollmacht, 1) im Allgemeinen so v.w. Mandat, s. Mandatum; 2) bes. die Urkunde, mittelst deren Jemand die Ermächtigung einen Andern (den Constituent) in seinen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten u. für denselben zu handeln ertheilt wird.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vollmacht — Vollmacht, die einer Person (dem Bevollmächtigten) seitens einer andern gegebene Ermächtigung zur Vertretung der letztern (des Vollmachtgebers); auch die Urkunde, in der die V. erklärt wird, und durch die sich der Bevollmächtigte legitimiert.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vollmacht — Vollmacht, s. Mandat …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vollmacht — Vollmacht, Mandat, für einen Andern zu handeln, namentlich in Rechtssachen; mit der Substitutionsclausel, wenn der Bevollmächtigte befugt sein soll, an seine Stelle einen andern zu setzen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Vollmacht — ↑Autorisation, ↑Carte blanche, ↑Epitrope, ↑Kreditiv, ↑Mandat, ↑Prokuration …   Das große Fremdwörterbuch

  • Vollmacht — Sf std. (14. Jh.), spmhd. volmaht, mndd. vulmacht, mndl. volmacht(e) Stammwort. Lehnübersetzung von l. plēnipotentia gleicher Bedeutung.    Ebenso nndl. volmacht, ne. full power(s), nfrz. plein(s) pouvoir(s), nschw. fullmakt, nnorw. fullmakt.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Vollmacht — Unter einer Vollmacht versteht man die durch ein Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften …   Deutsch Wikipedia

  • Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen …   Universal-Lexikon

  • Vollmacht — Vọll·macht die; , en; 1 die Vollmacht (für / zu etwas) eine Erlaubnis, die eine Person einer anderen gibt. Mit einer Vollmacht darf man Dinge tun, die sonst nur die betreffende Person selbst tun darf (wie z.B. über eine Summe Geld verfügen) ≈… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Vollmacht — die Vollmacht, en (Mittelstufe) durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht Synonym: Ermächtigung Beispiele: Sie hat ihrem Mann die Vollmacht zu ihrem Konto entzogen. Der Chef hat mir die Vollmacht für die Verhandlungen erteilt …   Extremes Deutsch

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”